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[SAT-TOPIC]: LPR Hessen lizensiert drei neue Satellitenradios
Hallo,
die LPR Hessen hat drei neue Satellitenradios lizensiert. Nachfolgend
der Text, der auch auf http://www.lpr-hessen.de/pmlpr/03.11.97.html
nachgelesen werden kann.
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LPR Hessen läßt drei Radioprogramme zur bundesweiten Verbreitung zu
Die Versammlung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk (LPR
Hessen) hat in ihrer heutigen Sitzung drei geplanten Hörfunkprogrammen die
Zulassung erteilt:
Die Dornier Medien GmbH & Co. KG mit Sitz in München hatte Ende Juni die
Zulassung eines bundesweiten Hörfunkspartenprogrammes Musik bei der LPR
Hessen beantragt. Unter dem Namen "Radio Harmonie" will sich das Programm
täglich 24 Stunden mit dem Musikformat "easy listening" an Hörer über 35
Jahre wenden. Das Programm soll in Berlin und Frankfurt hergestellt und über
den Satelliten Astra verbreitet werden. Gesellschafter der GmbH ist David
Dornier.
Die Orbit Oldie Radio GmbH & Co. KG i. G. hatte ebenfalls Ende Juni 1997 die
Zulassung für ein bundesweit verbreitetes Radioprogramm beantragt. "Orbit
Oldie Radio" ist ein Spartenprogramm der Stilrichtung Schlager/Oldies bzw.
Klassikrock, das 24 Stunden über Astra verbreitet werden soll. Die GmbH
setzt sich aus zehn verschiedenen Gesellschaftern, u. a. der Deutschen Rock
Radio GmbH, an der deutsche Rockmusiker und -gruppen beteiligt sind,
zusammen. Das Programm soll in Hessen hergestellt und sendetechnisch
abgewickelt werden.
Die Radio 24 GmbH & Co. KG i. G. hatte Ende Juni 1997 die Zulassung für das
Programm "Radio 24" beantragt. Der Sender will sich an die Altersgruppe der
über 30jährigen richten und in erster Linie Musik der Stilrichtungen
Schlager/Oldies spielen. Das Programm soll über einen holländischen
Satelliten verbreitet werden. Gesellschafter der GmbH sind die BK
Kommunikationsprojekte und Medienbeteiligungen GmbH, Köln, mit den
geschäftsführenden Gesellschaftern Helmut G. Bauer und Dr. Klaus Klenke, und
der Frankfurter Rechtsanwalt Andreas Schardt. Das Studio soll in Frankfurt
eingerichtet werden.
Da der dritte Rundfunkänderungsstaatsvertrag bei der Zulassung bundesweiter
Hörfunkprogramme eine länderübergreifende Abstimmung zwischen den
Landesmedienanstalten nicht mehr vorsieht, konnte die Versammlung der LPR
Hessen nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen allen drei Antragstellern
die Zulassung erteilen.
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Gruesse,
--
Torsten Tuschick
mailto:tt@sat-net.com
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